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Verbotene Fragen im Interview

... oder: Wann ein irischer Arbeitgebern dumm sterben muss ...

Die Gesetzgebung in Irland, genauer gesagt die "Employment Equality Act", ist eindeutig: Es darf weder im Job noch bei der Einstellung Diskriminierung geben. Sie dürfen aus folgenden Gründen bei gleicher Qualifikation und gleicher Arbeitsqualität nicht benachteiligt werden:
  • Sie sind eine Frau, keine Frau darf gegenüber einem Mann benachteiligt werden  - auch genannt "gender ground";
  • Sie sind geschieden, in "wilder Ehe lebend" oder was auch immer, Single oder verheiratet oder verwitwet - auch genannt "marital status ground";
  • Sie sind mit Kindern gesegnet (oder haben pflegebedürftige Angehörige) - auch genannt "family status ground";
  • Sie sind schwul, lesbisch, bisexuell, heterosexuell oder was auch immer - auch genannt "sexual orientation ground";
  • Sie sind nicht religiös oder nicht vom "wahren Glauben" beseelt oder komplett andersgläubig - auch genannt "religion ground";
  • Sie sind älter (oder selten auch jünger) als andere Kandidaten - auch genannt "age ground";
  • Sie sind behindert (was sich auch auf physische und psychische Dauererkrankungen, auf langfristige Infektionen und Lernbehinderungen erstreckt) - auch genannt "disability ground";
  • Sie sind kein "reiner Ire", also von anderer Rasse, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Nationalität oder Volkszugehörigkeit - auch genannt "ground of race";
  • Sie sind Traveller - auch genannt "Traveller community ground" (... wobei etwa Roma auch unter diese weit gefasste Kategorie fallen können, sich selbst wahrscheinlich aber eher auf "grounds of race" berufen werden).
Für Arbeitgeber gilt, dass keine Diskriminierung in folgenden Fällen entstehen darf:
  • "access to employment", also schon im Bewerbungsverfahren;
  • "conditions of employment", also Arbeitsbedingungen, vertraglich wie real (... wo auch das Gehalt drunter fällt);
  • Arbeitsbezogenes Training oder ähnliche "Lernerlebnisse";
  • Beförderung und Einstufung;
  • Bewertung von Stellen.
Was heisst das nun in der Praxis?

Ganz einfach: Sie können im Bewerbungsgespräch Fragen nach solchen Bereichen einfach ignorieren oder die Beantwortung aktiv verweigern.

Erstere Taktik empfiehlt sich im Alltag, letztere ist ein deutliches Signal und definitiv die "Notbremse". Zieht man diese, dürfte der weitere Verlauf des Interviews entweder peinlich oder aggressiv werden. Für beide Seiten eine unangenehme Situation, wobei der Kandidat meist auf der "Verliererseite" steht.

Wie immer empfehlen Fachleute ein gewisses Fingerspitzengefühl - die einfache Frage nach der Herkunft muss noch keine Diskriminierung darstellen und kann auch von reinem Interesse zeugen. Ebenso die Frage nach der Religion ... es soll schliesslich Arbeitgeber geben, die etwa muslimischen Mitarbeitern die Möglichkeit des freien Tages am Eid al Fidr statt an Weihnachten geben ...

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