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Hunde
Haustiere
in Irland - Haltevorschriften für Hunde
In Irland gehaltene Hunde sind steuerpflichtig
und unterliegen verschiedenen Haltevorschriften - diese gelten auch
für Touristen! Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Regeln:
- Hunde müssen mit einer "dog licence" angemeldet
werden.
- Hunde müssen ausserhalb des eigenen
Grundstücks unter der Kontrolle einer verantwortlichen Person
sein, sonst gelten sie als "stray dogs" (Streuner) und können vom
Dog Warden oder der Garda eingefangen/beschlagnahmt werden (... was
nach fünf Tagen zur Tötung führen kann!).
- Hunde müssen jederzeit ein Halsband mit Name
und Adresse des Besitzers tragen.
- Örtliche Vorschriften ("bye-laws") bestimmen
den allgemeinen Leinenzwang und für Hunde verbotene Bereiche.
- Umweltgesetze ("litter laws") verbieten die
"Verschmutzung eines öffentlichen Platzes" durch einen Hund. Jeder
Hundebesitzer ist überall gesetzlich verpflichtet, die
"Hinterlassenschaften" seines Hundes unverzüglich
fachgerecht ("in
a suitable, sanitary manner") zu entsorgen.
- Hundegebell kann unter Umständen als
"Lärmbelästigung" gewertet werden und im Extremfall zur
Beschlagnahme eines Hundes führen.
- Folgende Hunderassen (auch Mischlinge mit
Einflüssen dieser Rassen) gelten in Irland als besonders
kontrollbedürftig: American Pit Bull Terrier, English Bull
Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bulldogge, Dobermann
Pinscher, Rhodesian Ridgeback, Rottweiler, Akita, Tosa, Kettenhunde,
aber auch der Deutsche Schäferhund! Diese Hunde müssen
ausserhalb des eigenen Geländes immer an einer kurzen Leine
gehalten werden, der Hundeführer muss mindestens 17 Jahre alt und
zur Kontrolle des Hundes fähig sein. Zusätzlich müssen
diese Hunde immer einen Maulkorb und natürlich das Halsband mit
Namen und Adresse des Besitzers tragen.
- Die Strafen bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften
liegen zwischen € 30 ("littering" € 125) bis € 1904,61 oder drei Monate
Gefängnis!
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