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Haustiere in Irland - Haltevorschriften für Hunde

In Irland gehaltene Hunde sind steuerpflichtig und unterliegen verschiedenen Haltevorschriften - diese gelten auch für Touristen! Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Regeln:
  • Hunde müssen mit einer "dog licence" angemeldet werden.
  • Hunde müssen ausserhalb des eigenen Grundstücks unter der Kontrolle einer verantwortlichen Person sein, sonst gelten sie als "stray dogs" (Streuner) und können vom Dog Warden oder der Garda eingefangen/beschlagnahmt werden (... was nach fünf Tagen zur Tötung führen kann!). 
  • Hunde müssen jederzeit ein Halsband mit Name und Adresse des Besitzers tragen.
  • Örtliche Vorschriften ("bye-laws") bestimmen den allgemeinen Leinenzwang und für Hunde verbotene Bereiche.
  • Umweltgesetze ("litter laws") verbieten die "Verschmutzung eines öffentlichen Platzes" durch einen Hund. Jeder Hundebesitzer ist überall gesetzlich verpflichtet, die "Hinterlassenschaften" seines Hundes  unverzüglich fachgerecht ("in a suitable, sanitary manner") zu entsorgen.
  • Hundegebell kann unter Umständen als "Lärmbelästigung" gewertet werden und im Extremfall zur Beschlagnahme eines Hundes führen.
  • Folgende Hunderassen (auch Mischlinge mit Einflüssen dieser Rassen) gelten in Irland als besonders kontrollbedürftig: American Pit Bull Terrier, English Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier,  Bulldogge, Dobermann Pinscher, Rhodesian Ridgeback, Rottweiler, Akita, Tosa, Kettenhunde, aber auch der Deutsche Schäferhund! Diese Hunde müssen ausserhalb des eigenen Geländes immer an einer kurzen Leine gehalten werden, der Hundeführer muss mindestens 17 Jahre alt und zur Kontrolle des Hundes fähig sein. Zusätzlich müssen diese Hunde immer einen Maulkorb und natürlich das Halsband mit Namen und Adresse des Besitzers tragen.
  • Die Strafen bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften liegen zwischen € 30 ("littering" € 125) bis € 1904,61 oder drei Monate Gefängnis!

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